AGB
Vertragsbedingungen, die bei Vertragsabschluss gestellt werden.
Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Mit vorliegendem Antrag beantragt der Antragsteller (nachfolgend: „Kunde“) bei der Polarstern Sachwert GmbH & Co. KG (nachfolgend: „PSW“) den Abschluss eines Rahmenvertrags über den Erwerb und die Verwahrung von Edelmetallen und in physischer Form.
2. Erwerb und Verwahrung
2.1. Die PSW erwirbt für den Kunden entsprechend der von ihm geleisteten Einzahlungen Edelmetalle einer anerkannten Prägeanstalt. Der Kauf der Edelmetalle erfolgt MwSt. frei, da diese in einem Zollfreilager eingelagert werden. Diese werden ratenweise und/oder per Einmalzahlung in physischer Form erworben und von der PSW für den Kunden in ausgegrenztem Sondervermögen gelagert. PSW garantiert die Echtheit der erworbenen Edelmetalle. Der Verkaufspreis berechnet sich auf Basis des jeweils gültigen „London Fixing“ zuzüglich eines handelsüblichen Mindermengenaufschlags und ist auf der Webseite www.polarstar-network.com einsehbar. Die PSW ist nicht verpflichtet, Kurslimits zu beachten.
2.2. Der Vertrag kommt mit Annahme des Antrags durch die PSW zustande. Der Kunde verzichtet auf die Bestätigung der Annahme durch PSW und deren Zugang. Für den Fall, dass die PSW den Antrag nicht annimmt, wird sie den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
2.3. Die PSW verschafft dem Kunden Eigentum an den gekauften Edelmetallen durch Einräumung von Bruchteils-Eigentum an einem im Besitz der PSW befindlichen Sammelbestand von Edelmetallen. Die Übertragung des Eigentums an den gekauften Edelmetallen erfolgt im Wege eines Besitzmittlungsverhältnisses. Die Parteien erklären bereits heute die Einigung in Bezug auf die Eigentumsübertragung. Die gesetzlichen Regelungen über die gemeinschaftliche Verwaltung sind ausgeschlossen. Insbesondere ist das Recht zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft ausgeschlossen. Die PSW kann den Sammelbestand unter ihrem Namen einem Drittverwahrer zur Verwahrung anvertrauen. Sie wird diesen Verwahrer darüber aufklären, dass der Sammelbestand Eigentum der Kunden der PSW ist und vertraglich sicherstellen, dass Pfandrechte oder Zurückbehaltungsrechte des Drittverwahrers nur wegen solcher Forderungen geltend gemacht werden können, die mit Bezug auf den Sammelbestand entstanden sind. Nähere Einzelheiten zum Drittverwahrer werden dem Kunden auf Nachfrage mitgeteilt. Die PSW wird vertraglich sicherstellen, dass der Drittverwahrer den Sammelbestand gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden versichert. Die PSW haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit des Drittverwahrers. Der Drittverwahrer weist den bei ihm gelagerten Bestand einmal jährlich durch Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers nach. Dem Kunden stehen im Falle der Insolvenz des Verwahrers gem. § 47 InsO ein Aussonderungsrecht zu.
2.4. Der Kunde kann verlangen, dass ihm die PSW aus dem Edelmetallbestand die ihm zustehende und bereits übereignete Menge Edelmetalle herausgibt. Die Mindestauslieferungsmengen betragen bei Gold 1 OZ, Platin und Palladium 100 g und Silber 1000 g. Bei gewünschter Auslieferung von kleineren Stückelungen wird ein Formkostenzuschlag erhoben.
Die Edelmetalle können an den Kunden ausgeliefert oder von diesem nach vorheriger Terminabsprache in den Geschäftsräumen der PSW abgeholt werden. Die für die Auslieferung anfallenden Transport- und Versicherungskosten, deren Höhe sich nach der Menge des auszuliefernden Edelmetalls und der Transportstrecke bemessen, sind vom Kunden zu tragen und werden diesem bei Beantragung der Auslieferung auf Wunsch vorab bekannt gegeben. Die Kosten werden dem Depot des Kunden belastet. Eine Auslieferung erfolgt erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Etwaige mit der Herausgabe des Edelmetalls verbundene Steuern oder Zölle im In- oder Ausland sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.
3. Abschlusskosten
3.1. Die umseitig ausgewiesenen Abschlusskosten in Höhe von 15 Monatsbeiträgen beim monatlichen Erwerb entstehen bei Abschluss des Vertrags, sowie bei Erhöhung der monatlichen Kaufbeiträge und werden auch zu diesem Zeitpunkt fällig. Der Kunde erbringt die Abschlusskosten als Einmalzahlung oder als Teilzahlung. Die maximalen Abschlusskosten betragen 1.500,- €
3.2. Erbringt der Kunde die Abschlusskosten als Einmalzahlung so werden dieser auf 10 Monatsbeiträge, maximal 1.000,- € reduziert. Leistet der Kunde eine Anzahlung wird diese im vollen Umfang mit den Abschlusskosten verrechnet, bis diese vollständig getilgt sind.
3.3. Erbringt der Kunde die Abschlusskosten in Raten, werden 50% der eingehenden Raten bis zur vollständigen Tilgung der Abschlusskosten auf die Kosten verrechnet. Für die verbleibenden 50% der eingehenden Raten werden die gewählten Edelmetalle gekauft und gelagert.
3.4. Die PSW und der Kunde sind sich darüber einig, dass der Kunde im Falle der ratierlichen Zahlung der Abschlusskosten, die in seinem Depot befindlichen Edelmetalle zur Sicherung von noch außenstehenden Abschlusskosten an die PSW abtritt. Die Abtretung endet mit der vollständigen Tilgung der Abschlusskosten.
3.5. Auf weitere Zuzahlungen entstehen keine Abschlusskosten.
3.6. Die im Antrag ausgewiesenen Abschlusskosten sind vom Kunden an die PSW zu leisten. Diese Kosten stehen der PSW jedoch nicht in voller Höhe zu. Die PSW führt hiervon einen Anteil an die am Vertragsabschluss
beteiligte Dritten ab. Dies dient insbesondere dazu, die anfallenden Vermittlungsprovisionen und Einrichtungskosten abzudecken. Gegenüber dem Kunden ist die PSW für sämtliche Kosten inkassoberechtigt.
4. Lagergebühren
Für die Verwahrung der Edelmetalle wird dem Kunden eine Lagergebühr berechnet. Die 1/4 jährliche Lagergebühr beträgt 0,30 % des Bestandswertes, mind. aber € 5,- (inkl. MwSt.). Sie fällt ab Vertragsbeginn an. Die PSW ist berechtigt, die Lagergebühren zum Ausgleich von Kostensteigerungen anzupassen. Hierüber wird der Kunde rechtzeitig informiert. Nach der Zusendung der Zugangsdaten, durch die PSW, hat der Kunde jederzeit Einblick in die durchgeführten Transaktionen sowie seinen Depotbestand.
5. Antragstellung über Vermittler
Den Antrag auf Abschluss dieses Vertrages mit der PSW hat der umseitig genannte Anlagevermittler nachgewiesen. Der Vermittler arbeitet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Vermittler erbringt innerhalb seines mit der PSW bestehenden Vermittlungsvertrages eine eigenständige Leistung für den Kunden. Vermittler und Kunde sind an diese Allgemeine Vertragsbestimmungen und den Inhalt dieses Antragsformulars gebunden. Insbesondere ist der Vermittler nicht bevollmächtigt, Zusagen zu machen, die von den vorliegenden Vertragsbedingungen oder dem Antragsformular der PSW abweichen. Er ist nicht berechtigt Geld (einschließlich Schecks) oder sonstige Wertgegenstände vom Kunden entgegenzunehmen.
6. Kündigung / Laufzeit / Haftung
6.1. Der Vertrag unterliegt keiner bestimmten Laufzeit. Sofern ein monatlicher Erwerb von Edelmetallen vereinbart wurde, kann der Kunde daher die Zahlung der ratierlichen Anlagebeträge nach Tilgung der Abschlusskosten vermindern oder auch auf unbestimmte Zeit aussetzen. Dessen ungeachtet kann der Kunde den Vertrag jederzeit kündigen. Der Punkt 3. dieser Vereinbarung bleibt davon unberührt. Des Weiteren kann der Kunde bei der PSW jederzeit schriftlich den Rückkauf eines Teils oder der Gesamtheit der von ihm gekauften Edelmetalle beantragen. Der Rückkaufspreis entspricht dabei dem auf der Webseite www.polarstar-network.com ausgewiesenen Ankaufspreis für Gold, Silber, Platin und Palladium. Die PSW ist nicht verpflichtet, Kurslimits zu beachten. Etwaige mit dem Rückkauf der Edelmetalle verbundene Steuern oder Zölle im In- oder Ausland sind vom Kunden zu tragen.
6.2. Zwischen den Parteien wird klargestellt, dass PSW nicht für die durch den Ankauf der Metalle entstehenden Steuern haftet. PSW erteilt keine steuerliche Beratung und wird auch im Hinblick auf die eventuell anfallenden Steuern und Abgaben keine Erklärungen gegenüber dem Finanzamt oder sonstigen Dritten abgeben.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, PSW eine Adressänderung unverzüglich mitzuteilen. Die Korrespondenz erfolgt immer an die letzte bekannte Adresse des Kunden. Sollte trotz Umzugs eine entsprechende Mitteilung unterbleiben und somit ein Adress-Ermittlungsverfahren erforderlich werden, hat der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
7. Risikohinweis
Edelmetalle gehören zur Kategorie der Rohstoffe. Obwohl deren Vorkommen in der Natur endlich ist und sie künstlich nicht reproduzierbar sind, ist dies keine Gewähr für einen künftigen und konstanten Wertzuwachs. Die Preise unterliegen vielmehr von Natur aus lokalen und globalen Marktschwankungen sowie dem potenziellen Einfluss zahlreicher Faktoren wie der Liquidität, dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage, dem Marktgeschehen, regulatorischen Eingriffen, Naturkatastrophen und weiteren geopolitischen Umständen. Diese können die Wertentwicklung positiv wie negativ beeinflussen, was möglicherweise zu einem Teilverlust der Investitionssumme führen kann. Des Weiteren kann der bei Verkauf erzielbare Erlös unter anderem wegen des Währungsrisikos bei in US-Dollar gehandelten Edelmetallen, vom aktuellen Wert abweichen. Generell gilt für Rohstoffanlagen, dass sie aufgrund ihrer hohen Volatilität, welche Ausmaß und Frequenz der Preisschwankungen beschreibt, als risikobehaftet anzusehen sind. Vernünftigerweise sollte ein Kauf dieser Produkte daher einen gewissen Prozentsatz des gesamten Vermögens nicht überschreiten. In jedem Fall ist der Kauf von Edelmetallen langfristig zu betrachten, wobei stetige Zukäufe den Durchschnittspreis senken können. Von kreditfinanzierten Käufen wird abgeraten. Die PSW lehnt jegliche Haftung für Verluste ab. Die PSW hält die in diesen AGBs genannten Produkte nicht für kurz- oder mittelfristige Spekulationen geeignet.
8. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
9. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen des auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen mit dem Kunden geschlossenen Vertrages als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Stand 04-2020
Die oben stehenden Vertragsbedingungen und die Widerrufsbelehrung habe ich zur Kenntnis genommen, verstanden und bin mit deren Geltung einverstanden.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Folgen des Widerrufs
Klarstellende Ergänzung zur gesetzlichen Widerrufsbelehrung
Bitte beachten Sie, dass wir aus operativen Gründen jede Einzahlung auf unsere Sparplankonten als Verlangen zum vertragsgemäßen Beginn unserer Dienstleistungen durch sofortige Konvertierung und Gutschrift auf Ihrem Kundenkonto werten müssen. Der uns im Falle eines fristgerechten Widerrufs von Ihnen für die bereits begonnene Dienstleistung zu zahlende, angemessene Entschädigungsbetrag besteht daher in dem seit der Konvertierung Ihrer Einzahlung bis zum Widerruf ggf. eingetretenen Kursverlust. Weitere Entschädigungen verlangen wir nicht. Kursgewinne werden nicht ausbezahlt. Ihr Kündigungsrecht bleibt unberührt.
Über das Muster-Widerrufsformular bei Fernabsatzverträgen informieren wir nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An: Polarstern Sachwert GmbH & Co. KG, Paderborner Str. 44, 33154 Salzkotten, E-Mail: info@polarstern-sachwert.de, Fax: +49 (0)5258 98030-30
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*) /erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
_______
(*) Unzutreffendes streichen
Stand 04-2020